Lust auf eine berufliche Entdeckungsreise? Dann, bist Du bei uns ganz richtig!
Der Sozialhilfeverband Grieskirchen bietet SchülerInnen und Jugendlichen zum Zwecke der Berufsfindung und -orientierung die Möglichkeit, ein Schnupperpraktikum im Ausmaß von bis zu 3 Tagen zu absolvieren.
Volontäre und Volontärinnen sind zu Ausbildungszwecken in einem Betrieb vorübergehend tätige Personen.
Dabei müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Beschäftigungszweck: Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten in der Praxis, die für die Ausbildung maßgeblich sind. Das Ausbildungsverhältnis soll überwiegend den Auszubildenden zugute kommen.
Keine Arbeitspflicht.
Kein Entgeltanspruch.