Alt und Jung mit Ball in der Hand

Kostenüberblick

Bei Heimeintritt sind den Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Pensionsbescheid
  • Einkommensnachweise Antragsteller und ggf. Ehepartner
  • Kontoauszüge vom letzten halben Jahr
  • Übergabe bzw. Schenkungsverträge

Ist kein ausreichendes Einkommen vorhanden, ist eine Finanzierung der Heimunterbringung aus Sozialhilfemitteln möglich. Den HeimbewohnerInnen verbleiben 20 % der Nettopension und 10 % des Pflegegeldes der Stufe 3.

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