Bei Heimeintritt sind den Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding folgende Unterlagen vorzulegen:
- Pensionsbescheid
- Einkommensnachweise Antragsteller und ggf. Ehepartner
- Kontoauszüge vom letzten halben Jahr
- Übergabe bzw. Schenkungsverträge
Ist kein ausreichendes Einkommen vorhanden, ist eine Finanzierung der Heimunterbringung aus Sozialhilfemitteln möglich. Den HeimbewohnerInnen verbleiben 20 % der Nettopension und 10 % des Pflegegeldes der Stufe 3.