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Elektronische Gesundheitsakte (ELGA)

 

ELGA ist ein Informationssystem, das eine bessere Vernetzung der Gesundheitseinrichtungen ermöglicht, um Sie bestmöglich zu behandeln. Als ELGA-Teilnehmer/in (§ 2 Z 12 GTelG) haben Sie und im Behandlungs-/Pflege- und Betreuungsfall Ihre an ELGA teilnehmenden Gesundheitsdiensteanbieter (§ 2 Z 10 GTelG) Zugang zu Ihren ELGA-Gesundheitsdaten nach § 2 Z 9 GTelG, insbesondere ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe aus Krankenanstalten, Pflegesituationsberichte aus Pflegeeinrichtungen, Laborbefunde, Befunde der bildgebenden Diagnostik, weitere medizinischen Befunde sowie Medikationsdaten.

Seit März 2023 erfolgt die schrittweise Anbindung der Alten- und Pflegeheime der Oö. Sozialhilfeverbände an ELGA. Ab dem Zeitpunkt der ELGA-Anbindung werden Ihre Pflegesituationsberichte (Verlegungsberichte) aus dem im Alten- und Pflegeheim verwendeten elektronischen Pflegedokumentationsprogramm von Ihrem Pflegeteam anlassbezogen (z.B. bei einer Krankenhauseinweisung) an ELGA übermittelt. Dadurch haben insbesondere Ihre behandelnden Ärzte und Ärztinnen und Pflegepersonen im niedergelassenen Bereich sowie in den Krankenhäusern die Möglichkeit, diese Informationen für (weitere) diagnostische und therapeutische Entscheidungen zu nutzen. Dokumente vor der ELGA-Anbindung des jeweiligen Alten- und Pflegeheims werden nicht an ELGA übermittelt. Umgekehrt kann Ihr Pflegeteam im Alten- und Pflegeheim ab beidseitiger Unterfertigung des Heimvertrags oder ab tatsächlicher Aufnahme im Alten- und Pflegeheim für Ihre pflegerische Betreuung (§ 2 Z 2 lit. b GTelG) Ihre ELGA-Gesundheitsdaten anderer Gesundheitsdiensteanbieter in ELGA einsehen und verarbeiten.

Für ELGA relevante Rechtsgrundlagen:

Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG)
ELGA-Verordnung 2015

Nähere ELGA-Informationen finden Sie im ELGA-Informationsblatt für Bewohnerinnen und Bewohner:

Weitere Informationen zu ELGA