Die Aufgabe sozialer Hilfe ist die Ermöglichung und Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens für jene, die dazu der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen.
Durch soziale Hilfe sollen:
- soziale Notlagen vermieden werden (präventive Hilfe);
- Personen befähigt werden, soziale Notlagen aus eigener Kraft abzuwenden und dauerhaft zu überwinden (Hilfe zur Selbsthilfe);
- die notwendigen Bedürfnisse von Personen, die sich in sozialen Notlagen befinden, gedeckt werden (Hilfe zur Bedarfsdeckung).
Träger der sozialen Hilfe sind:
- das Land OÖ und
- die Sozialhilfeverbände und Städte mit eigenem Statut (regionale Träger).
Rechtsgrundlagen